Was ändert sich 2016 für Immobilienkredite und Versicherungen?

Mehr Altersvorsorge absetzen

Ausgaben für die Altersvorsorge wirken sich steuermindernd aus. Der Fiskus erkennt ab 2016 bis zu 82 Prozent der Aufwendungen an.

Renten steigen

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland können sich im nächsten Jahr über ein kräftiges Plus freuen. Die Erhöhung zum 1. Juli 2016 beträgt 4,51 Prozent. Auch für die Jahre 2017 und 2018 sind laut Rentenversicherungsbericht erneut Erhöhungen prognostiziert. Für 2017 um 2,44 Prozent, für 2018 um 2,41 Prozent.



Höhere Hürden für PKV

Der maximale Bruttolohnbeitrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 49.500 Euro auf 50.850 Euro. Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) gilt für Angestellte eine Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro Jahreseinkommen ab 2016. Erst nach Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohn, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. Der Gesetzgeber legt die BBG jedes Jahr neu fest. Für 2016 steigt sie auf 74.400 Euro in Westdeutschland und 64.800 Euro in Ostdeutschland.



Stärkere Bonitätsprüfung für Immobilienkredite

Bis zum 21. März 2016 muss die Bundesregierung die EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite in deutsches Recht umsetzen. Damit sollen Verbraucher EU-weit besser vor möglichen Pfändungen und Zwangsvollstreckungen geschützt werden. Kreditinstitute werden demnach ab März verpflichtet, die Bonität ihrer Kunden bei der Vergabe von Immobilienkrediten stärker zu prüfen. Verletzt die Bank oder Sparkasse diese Pflichten, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen.


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Sparkassenbetriebswirt

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