Impressum

Verantwortlich für den Inhalt des Online-Angebots und Anbieter der Dienste:

11experts AG
Diekenhoper Ring 40 
21762 Otterndorf

 

Telefon: 04751/ 97 94 54
info@11experts.de

www.11experts.de

 

Vorstand: Michael Totz (CEO), Thomas Busch

Aufsichtsrat: Jochen Delfs (Vorsitzender)

Rechtsform: Aktiengesellschaft

Sitz der Gesellschaft: Otterndorf

Amtsgericht Tostedt HRB-Nr. 203605

Umsatzsteuer-ID: DE 260447297


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Kundenerstinformation der 11experts AG
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Angaben zum Geschäftsbereich Finanzberatung


Angaben zum Geschäftsbereich Versicherung

Wichtige Informationen des Versicherungsnehmers gem. § 11 VersVermV

Die 11experts AG ist Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und bei der zuständigen Erlaubnisbehörde gemeldet.

 

Zuständige Erlaubnisbehörde für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO

Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum

Am Schäferstieg 2

21680 Stade

Tel.: +49 (0)4141/524-0

Fax: +49 (0)4141/524-111

E-Mail-Adresse: info@stade.ihk.de

 

Die 11experts AG ist gem. § 34d Abs. 7 GewO in das Vermittlerregister (vgl. § 11a GewO) unter der Registrierungsnummer: D-KZRC-M4C5L-89 eingetragen. Die Eintragung lässt sich unter http://www.vermittlerregister.info oder durch eine schriftliche Anfrage bei der gemeinsamen registerführenden Stelle überprüfen.

 

Gemeinsame registerführende Stelle gem. § 11a GewO

Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.

DIHK Berlin

Breite Straße 29

10178 Berlin

Tel.: +49 (0)30/20308-0

Fax: +49 (0)30/20308-1000

E-Mail-Adresse: infocenter@berlin.dihk.de

www.dihk.de

 

Schlichtungsstellen / Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung

Versicherungsombudsmann e.V.

Prof. Wolfgang Römer

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

 

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Dr. Klaus Theo Schröder

Kronenstr. 13

10117 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

 

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d GewO (Gewerbeordnung)
  • §§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV9

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Beteiligung an Versicherungsunternehmen

Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an Versicherungsunternehmen.

 

Beteiligte Versicherungsunternehmen

Kein Versicherungsunternehmen hält unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

 

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

 

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung

Art. 3 -Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben und/oder entsprechende Datenbanken zur Verfügung stellen.

 

Art. 4 - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen, die möglicherweise noch nicht in Gänze für jedes Produkt vorliegen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Bei der Versicherungsanlageberatung wird der Kunde entsprechend seines Wissensstandes aufgeklärt und über einen mehrstufigen Abfrageprozess werden seine Nachhaltigkeitspräferenzen erfasst. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, dann kann er diesen Wunsch auf drei unterschiedliche Arten spezifizieren, wobei die Möglichkeiten sich untereinander nicht ausschließen.

 

Art. 5 - Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen, in die mit den Versicherungen investiert wird, einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.


Angaben zum Geschäftsbereich Finanzierung

Vorvertragliche Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag

Die 11experts AG ist Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO sowie Darlehensvermittler nach § 34c Abs. 1 Satz 2 GewO und bei der zuständigen Erlaubnisbehörde gemeldet.

 

Zuständige Erlaubnisbehörde

Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum

Am Schäferstieg 2

21680 Stade

Tel.: +49 (0)4141/524-0

Fax: +49 (0)4141/524-111

E-Mail-Adresse: info@stade.ihk.de

 

Die 11experts AG ist in das Vermittlerregister (vgl. § 11a GewO) unter der Registrierungsnummer D-W-174-XWPT-96 eingetragen. Die Eintragung lässt sich unter http://www.vermittlerregister.info oder durch eine schriftliche Anfrage bei der gemeinsamen registerführenden Stelle überprüfen.

 

Berufsrechtliche Regelungen

  •  § 34c GewO
  •  § 34i GewO

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Nachstehend erhalten Sie wichtige Informationen vor dem Abschluss eines Darlehensvermittlungsvertrages, um auch den Anforderungen des Verbraucherkreditrechts nachzukommen:

 

Umfang der Befugnisse

Die 11experts AG handelt als unabhängige Darlehensvermittlerin und ist nicht ausschließlich für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig. Nach Erhebung der Personen- und Objektdaten wird die Umsetzungsmöglichkeit Ihres Vorhabens beurteilt und gemeinsam mit Ihnen der Darlehensgeber bestimmt, der für Ihren individuellen Finanzierungsbedarf ein geeignetes Leistungsangebot hat.

 

Vergütung

Für die Vermittlung eines Darlehensvertrages bzw. für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages erhält der Vermittler vom Auftraggeber eine Beratungsgebühr. Die Beratungsgebühr wird im Darlehensvermittlungsvertrag vereinbart, dem Darlehensgeber offen gelegt und im effektiven Jahreszins berücksichtigt.

 

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist der Anspruch auf die Vergütung entstanden und fällig, wenn das Darlehen an ihn ausgereicht ist und zwei Wochen seit Abschluss des Darlehensvertrages vergangen sind, ein Widerruf desselben folglich nicht mehr möglich oder das Widerrufsrecht erloschen ist bzw. wenn der Vermittler dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages nachgewiesen hat. Der Auftraggeber weiß, dass auch die Mitwirkung oder Mitverursachung des Vermittlers zu einem Darlehens- vertrag den vollen vereinbarten Vergütungsanspruch begründet. Wenn der Abschluss des Darlehensvertrages aus Gründen scheitert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ersetzt dieser die notwendigen Auslagen des Vermittlers.

 

Nebenentgelte

Nebenentgelte sowie deren Höhe sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt und sind abhängig von der Komplexität der Finanzierung und dem zusammenhängenden Schriftverkehr. Die 11experts AG berechnet Nebenentgelte nur, wenn der Abschluss des Darlehensvertrages aus Gründen scheitert, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

 

Entgelt durch einen Dritten

Bei einer erfolgreichen Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzprodukts erhält die 11experts AG eine Vermittlungsprovision vom Darlehensgeber oder Produktpartner. Die 11experts AG übernimmt dabei die Beratungsleistung des Darlehensgebers und darüber hinaus auch Aufgaben in der Vorbereitung des Darlehensvertrages. Dafür wird die 11experts AG vom Darlehensgeber vergütet.

 

Die Vergütung, die die 11experts AG erhält, resultiert anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien oder ggf. anfallenden Abschlussgebühren, die Ihnen der Darlehensgeber in Rechnung stellt. Die Höhe der Provision variiert je nach Art und Umfang des Finanzierungs- oder Zusatzproduktes, dem damit verbundenen Beratungs- und Vermittlungsaufwand sowie den Konditionen des ausgewählten Darlehensgebers. Im Rahmen einer Baufinanzierung erhält die 11experts AG in der Regel eine Vermittlungsprovision zwischen 1% bis 1,5% von der Brutto-Darlehenssumme.


Weitere Geschäftsbereiche (erlaubnisfrei)

Berät die 11experts AG Sie zu anderen Themen (Geschäftsbereich Ziff. 4), hierunter fallen z.B. die allgemeine Strukturierung Ihres Vermögens ohne konkrete Anlageempfehlungen bezüglich eines oder mehrerer Finanzinstrumente auszusprechen (Finanzplanung) oder berät Sie zu den Themen Unternehmensberatung, Nachfolgeplanung, versicherungsmathematische Berechnungen oder Projekte, so handelt es sich um erlaubnisfreie Geschäfte, die die 11experts AG gegen Honorarrechnung unter eigener Haftung ausführt. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen findet keine Rechts- oder Steuerberatung durch die 11experts AG statt.


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Die 11experts AG (nachfolgend auch als "11experts" bezeichnet) ermöglicht die Nutzung der Domain sowie der unter der Domain erreichbaren Internetseiten zu den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Falls Sie mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, benutzen Sie diese Website bitte nicht.

 

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