Betriebliche Altersversorgung

Das Plus vom Arbeitgeber

Betriebliche Altersversorgung kann sich lohnen. Das hat sich herum gesprochen. Erfolgreich hat sie sich – ergänzend zur gesetzlichen Rente – mittlerweile in vielen Betrieben etabliert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die richtigen Impulse gesetzt. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, dass Teile des Lohns oder Gehalts für eine spätere Betriebsrente gespart werden. Außerdem kann die betriebliche Altersversorgung durch die Riester-Förderung vom Staat finanziell unterstützt werden.

Unversteuert & sozialabgabenfrei

Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Und wenn Sie eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, fördert der Staat dies in erheblichem Umfang. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können Sie Ihre Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen.

Fünf Durchführungswege

Der Arbeitgeber kann zwischen fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung  wählen.

 

Eine betriebliche Altersversorgung kann

  1. als Direktversicherung,
  2. über eine Pensionskasse,
  3. über einen Pensionsfonds,
  4. als Direktzusage/Pensionszusage oder 
  5. über eine Unterstützungskasse

durchgeführt und aufgebaut werden.


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Thomas Busch

Sparkassenbetriebswirt

11experts AG

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